Diese Hinweise gelten für die digitalen Automaten der Simplix Solutions Vending GmbH. Sie ersetzen nicht die Datenschutzerklärung der Website.
Simplix Solutions Vending GmbH
Neuenkoog 3
25761 Westerdeichstrich
Deutschland
Vertreten durch: Mario Burmeister
Telefon: 04192 8190122
E-Mail: kontakt@simplix.solutions
Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt. Anfragen zum Datenschutz richte bitte an die oben genannte E-Mail-Adresse.
An unseren Automaten verarbeiten wir Daten für drei getrennte Zwecke:
Zweck 2 und Zweck 3 werden nicht zusammengeführt. Das Zahlungs-Token ist bewusst ohne demographische Daten aufgesetzt: Ihm werden zu keinem Zeitpunkt Kamera-Schätzungen (Altersgruppe, Geschlecht) zugeordnet.
Du musst nichts akzeptieren, um einen Snack zu kaufen. Diese Seite ist Information, keine Einwilligung.
Was: Produkt, Preis, Zeitpunkt, Automatenstandort, Zahlungsstatus. Die Kartendaten verarbeitet unser Zahlungsdienstleister Nayax. Wir selbst speichern keine vollständige Kartennummer.
Zweck: Vertrag erfüllen, Zahlung einziehen, kassieren, steuern, nachfüllen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag: du kaufst, wir liefern den Artikel). Soweit Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Empfänger: Nayax (Zahlungsabwicklung), Invenda (Automatenplattform / Verkaufsdaten). Banken und Kartennetze im üblichen Zahlungsweg.
Was: Beim Import nach Simplix-ERP bilden wir aus einem von Nayax gelieferten Kartenfragment (erste und letzte vier Ziffern) plus dem Kartensystem ein Einweg-Kennzeichen (HMAC), das wir selbst berechnen. Den geheimen Schlüssel speichern wir in Google Cloud Secret Manager. Die Ziffern speichern wir nach der Berechnung nicht. Dazu kommen Zeit und Automat des Kaufs sowie das gekaufte Produkt. Kein Name, keine Anschrift, keine vollständige Kartennummer, keine demographischen Daten. Das Token ist ein Pseudonym. Es bleibt personenbezogen im Sinne der DSGVO, weil es dieselbe Karte wiedererkennen kann.
Zweck: ausschließlich feststellen, ob und wie oft Kundinnen und Kunden zurückkommen (Wiederkehrrate je Standort). Das Token wird bewusst ohne demographische Daten geführt – es enthält keine Angaben zu Alter oder Geschlecht und wird nicht mit der Kameramessung verknüpft. Nicht: dich anschreiben, bewerten, profilieren oder identifizieren.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Wiederkehrrate je Standort). Dieser Zweck ist nicht nötig, um den einzelnen Kauf abzuschließen.
Wie wir das klein halten: In Simplix-ERP liegt nur das HMAC-Token, nicht die Karte. Token-Zeilen werden nach 90 Tagen zu Summen verdichtet (Anteil Wiederkehr, durchschnittliche Besuche) und das Token danach gelöscht. Verkaufszahlen ohne Personenbezug können länger bleiben. Token und Kameradaten werden nicht verknüpft.
Widerspruch: Schreib an kontakt@simplix.solutions. Nenne nach Möglichkeit Datum, Uhrzeit, Standort und die letzten vier Ziffern, soweit du sie kennst. Wir lassen das zugehörige Token sperren bzw. löschen.
Was: Ein optischer Sensor verarbeitet das Kamerabild lokal in Millisekunden und löscht das Bild danach. Übrig bleiben ausschließlich anonyme Zählwerte: die Anzahl der Personen und der Betrachter des Bildschirms, die Blickdauer sowie eine geschätzte Altersgruppe und ein geschätztes Geschlecht als Kategorie. Eingesetzt wird die Software Quividi VidiReports des Automatenherstellers, deren Datenschutzkonzept von der ePrivacy GmbH geprüft und mit dem EU Privacy Seal ausgezeichnet wurde. Die Software erfasst, dass ein Gesicht im Bild ist, identifiziert aber keine bestimmte Person und merkt sich niemanden über das Sichtfeld hinaus.
Zweck: Reichweite des Bildschirms messen, Inhalte bzw. Werbung relevanter ausspielen sowie Sortiment und Standort steuern. Dafür nutzen wir zusammengefasste Publikumsberichte je Standort und Zeitraum (z. B. Anteil der Altersgruppen). Eine geschätzte Kategorie kann einem Kaufvorgang (Produkt, Zeit, Automat) zugeordnet werden – nie dem Zahlungs-Token und nie einer Person.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Reichweite, relevanter Ausspielung sowie Sortiments- und Standortsteuerung).
Empfänger: Quividi (Sensor-Software), Invenda (Automatenplattform). Bilder werden nicht gespeichert und nicht an uns übermittelt.
Wir behandeln diese aggregierten Schätzungen als anonym, sobald kein Rückschluss auf eine Person mehr möglich ist. Solange das Einzelbild verarbeitet wird, ist das eine Verarbeitung. Deshalb steht der Hinweis auf dem Automaten. Die Zählwerte werden getrennt vom Zahlungs-Token gespeichert und weder mit diesem noch mit anderen Daten einzelner Personen verknüpft.
Weitere Informationen zur Quividi-Lösung: quividi.com/privacy
Hinweis nach der KI-Verordnung (Art. 50 Abs. 3 KI-VO)
Die Reichweitenmessung am Automaten verwendet ein KI-gestütztes System des Herstellers (Quividi VidiReports), das aus dem Kamerabild in Echtzeit die Anzahl der Personen und Betrachter, die Blickdauer sowie eine geschätzte Altersgruppe und ein geschätztes Geschlecht als Kategorie ermittelt. Es handelt sich um eine Schätzung von Merkmalen in Gruppen, nicht um eine Identifizierung. Das System speichert keine Bilder, erstellt keine biometrischen Vorlagen, erkennt niemanden wieder und trifft keine Entscheidungen über einzelne Personen. Die Ergebnisse werden ausschließlich als anonyme Zählwerte für Reichweitennachweise und die Sortimentssteuerung genutzt. Betreiber des Systems im Sinne der KI-Verordnung ist die Simplix Solutions Vending GmbH. Fragen und Widersprüche richtest du bitte an kontakt@simplix.solutions.
Wir setzen Dienstleister ein, die weisungsgebunden für uns tätig sind (Art. 28 DSGVO), soweit sie nicht selbst Verantwortliche der Zahlung sind:
Daten verlassen uns nur, soweit das für Zahlung, Betrieb oder die genannten Analysen nötig ist. Soweit ein Dienstleister außerhalb der EU/EWR verarbeitet, geschieht das nur mit einem anerkannten Transferinstrument (z. B. Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln).
Du hast, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:
E-Mail: kontakt@simplix.solutions
Für den Kauf selbst ist die Angabe der Zahlungsdaten erforderlich. Ohne Zahlung kein Artikel. Token-Analysen und Kameramessung sind dafür nicht nötig.
Du kannst dich bei einer Datenschutzaufsicht beschweren, insbesondere beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel, www.datenschutzzentrum.de.
Diese Informationen erfüllen Art. 12 und 13 DSGVO. Ein Haken oder eine Unterschrift am Automaten ist nicht vorgesehen und nicht nötig.
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